STORNORECHNUNG ERSTELLEN
Eine gestellte Rechnung änderst du nicht, du stornierst sie. Wann das nötig ist, was in die Stornorechnung gehört und wie ein Muster aussieht.
Kurz gesagt: Hast du eine Rechnung gestellt und sie ist falsch, überschreibst du sie nicht. Du stellst eine Stornorechnung aus: ein neues Dokument mit eigener Nummer, das die falsche Rechnung mit negativen Beträgen aufhebt. Danach schreibst du bei Bedarf die richtige Rechnung neu.
Stand: 25.10.2026. Das ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Bei Zweifeln im Einzelfall fragst du deinen Steuerberater.
Wann eine Stornorechnung nötig ist
- Falscher Betrag oder falsche Positionen. Du hast dich verrechnet oder die falsche Leistung abgerechnet.
- Falscher Empfänger. Die Rechnung ging auf den falschen Kunden aus.
- Der Auftrag fällt weg. Die Leistung wurde nie erbracht oder der Kunde hat storniert.
Keine Stornorechnung brauchst du, wenn der Kunde schlicht nicht zahlt. Dann bleibt die Rechnung gültig, und du mahnst. Für einen Nachlass, zum Beispiel nach einer Reklamation, passt eine Gutschrift besser, denn sie senkt den Betrag, statt die Rechnung aufzuheben.
Warum du nicht einfach änderst
Eine Rechnung, die beim Kunden ist, existiert zweimal: bei dir und bei ihm. Würdest du deine Fassung nachträglich ändern, stimmen beide nicht mehr überein, und niemand kann nachvollziehen, was ursprünglich galt. Deshalb bleibt die ausgestellte Rechnung unverändert in deinen Unterlagen, und die Korrektur steht in einem eigenen Dokument.
Zwei Wege nach § 31 UStDV
Das Gesetz kennt für Rechnungen zwei Möglichkeiten, einen Fehler zu beheben. Die Regel steht in § 31 Abs. 5 UStDV. Sie gilt für Kleinunternehmer entsprechend, denn § 34a UStDV verweist darauf.
- Berichtigungsdokument. Du schickst ein Dokument, das nur die falschen oder fehlenden Angaben enthält und sich eindeutig auf die Rechnung bezieht. Das genügt etwa bei einer falschen Hausnummer.
- Storno und neue Rechnung. Du hebst die Rechnung komplett auf und stellst eine richtige neu aus. Das ist der übersichtlichere Weg, sobald Beträge, Positionen oder der Empfänger betroffen sind.
Beide Dokumente müssen dieselben Anforderungen an Form und Inhalt erfüllen wie eine normale Rechnung. Im Alltag nimmst du fast immer den zweiten Weg, weil er sich in der Buchhaltung leicht nachverfolgen lässt.
Was in die Stornorechnung gehört
- Eigene, fortlaufende Rechnungsnummer. Die Stornorechnung ist ein neues Dokument.
- Bezug auf die stornierte Rechnung mit Nummer und Datum, zum Beispiel „Storno zu Rechnung R-2026-0001 vom 25.10.2026“.
- Dieselben Positionen mit negativen Beträgen und ein negativer Gesamtbetrag.
- Alle Pflichtangaben wie auf der Originalrechnung: Namen und Anschriften, Steuernummer, Ausstellungsdatum.
- Den Hinweis nach § 19 UStG, wenn du Kleinunternehmer bist. Bist du regelbesteuert, steht die Umsatzsteuer ebenfalls mit negativem Vorzeichen drauf.
Muster: Stornorechnung als Kleinunternehmer
Elektro Muster · Max Mustermann · Musterstraße 1 · 44135 Dortmund
Tim Berger
Beispielweg 5
44137 Dortmund
Datum: 26.10.2026
Storno zu: R-2026-0001 vom 25.10.2026
Steuernummer: 123/456/78901
| Leistung | Menge | Einzelpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Arbeitsstunde Elektroinstallation | 3 Std. | 65,00 € | −195,00 € |
| Anfahrt | 1 pauschal | 25,00 € | −25,00 € |
| Stornobetrag | −220,00 € | ||
Diese Rechnung hebt die Rechnung R-2026-0001 vollständig auf. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Alle Namen, Nummern und Beträge im Muster sind erfunden. Danach stellst du die richtige Rechnung mit der nächsten freien Nummer aus.
Und die Umsatzsteuer?
Als Kleinunternehmer musst du dich darum nicht kümmern: Deine Rechnung hatte keine Steuer, also gibt es auch nichts zu korrigieren. Bist du regelbesteuert, mindert die Stornorechnung die Umsatzsteuer, die du für den Umsatz schuldest. Welchen Voranmeldungszeitraum das betrifft, regelt § 17 UStG. Das klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
Wichtig für dich als Kleinunternehmer: Weise auch auf der neuen Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Ein Steuerausweis, auf den du kein Recht hast, geht nach § 14c UStG zu deinen Lasten.
Aufbewahrung
Die stornierte Rechnung, die Stornorechnung und die neue Rechnung gehören zusammen in deine Unterlagen. Sie werden acht Jahre aufbewahrt. Lösche die falsche Rechnung nicht.
Stornieren mit Jobrechnung
Die App nimmt dir den Papierkram ab:
- Eine ausgestellte Rechnung lässt sich nicht löschen oder verändern. Du stornierst sie über das Menü in der Rechnung.
- Bei einer bereits bezahlten Rechnung setzt du sie vorher auf „offen“ zurück.
- Auf Wunsch trägst du einen Stornogrund ein.
- Die App erzeugt die Stornorechnung mit eigener Nummer und dem Betrag im Minus. Die Originalrechnung bleibt erhalten und ist als storniert markiert.
- Die richtige Rechnung schreibst du anschließend ganz normal neu.
Wie das Schritt für Schritt aussieht, zeigt das Video Status, Storno und Korrektur. Die ersten fünf Rechnungen sind kostenlos, Storno gehört zu den Funktionen ohne Pro.
Jobrechnung laden und Fehler sauber korrigieren.
Mehr zu den Pflichtangaben: Rechnung für Kleinunternehmer. Wie sich E-Rechnungen korrigieren lassen, steht im Artikel E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Häufige Fragen
Darf ich eine gestellte Rechnung einfach ändern?
Nein. Eine ausgestellte Rechnung bleibt, wie sie war. Du korrigierst sie mit einer Stornorechnung und stellst bei Bedarf eine neue, richtige Rechnung aus.
Braucht eine Stornorechnung eine eigene Rechnungsnummer?
Ja. Die Stornorechnung ist ein eigenes Dokument und bekommt die nächste freie Nummer. Zusätzlich nennt sie die Nummer der stornierten Rechnung.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer korrigieren?
Nein, denn deine Rechnung enthielt keine Umsatzsteuer. Auch die Stornorechnung zeigt keine Steuer und trägt weiter den Hinweis nach § 19 UStG.
Was ist der Unterschied zwischen Storno und Gutschrift?
Eine Stornorechnung hebt die ganze Rechnung auf, weil sie falsch war. Eine Gutschrift senkt den Betrag, etwa bei einem Nachlass oder einer Rücksendung. Beide verweisen auf die ursprüngliche Rechnung.
Ist bei einem Tippfehler eine Stornorechnung nötig?
Nicht unbedingt. Nach § 31 Abs. 5 UStDV reicht ein Dokument, das nur die falschen Angaben berichtigt und sich eindeutig auf die Rechnung bezieht. Bei falschen Beträgen oder falschem Empfänger ist Storno mit neuer Rechnung der klarere Weg.
Wie lange muss ich Stornorechnungen aufbewahren?
Acht Jahre, genau wie die ursprüngliche Rechnung. Beide gehören zusammen in die Ablage.